Vor dem Bau eines Terrassendachs schwirrt die gleiche Frage durch alle Köpfe: „Brauche ich eine Baugenehmigung?" Die Antwort variiert je nach Bundesland — teils dramatisch. Dieser Guide gibt dir eine Orientierung — die verbindliche Auskunft holst du beim örtlichen Bauamt.
Was du in diesem Artikel lernst
- Wie sich die Landesbauordnungen unterscheiden
- Welche Faktoren die Genehmigungspflicht auslösen
- Was du unabhängig vom Bundesland beachten musst
- Wo du dich verbindlich informierst
Was regelt die Genehmigung überhaupt?
Baurechtlich bewertet werden drei Faktoren: Größe (m²), Höhe (Traufhöhe/Firsthöhe) und Abstand zur Grundstücksgrenze. Sind alle drei innerhalb der jeweiligen Landes-Verfahrensfreiheit, kannst du in vielen Fällen ohne Antrag bauen — das heißt aber nicht ohne Regeln.
Verfahrensfrei bis welche Fläche? (Stand 2026)
Die häufigsten Regeln — Achtung, es gibt Ausnahmen und Neuerungen. Prüfe immer beim Bauamt vor Ort.
- Bayern: bis 30 m² und 3 m Tiefe verfahrensfrei
- Nordrhein-Westfalen: bis 30 m² an bestehendem Wohngebäude
- Baden-Württemberg: bis 30 m² Grundfläche
- Hessen: bis 30 m²
- Niedersachsen: bis 30 m² und 3 m Tiefe
- Rheinland-Pfalz: bis 50 m² überdachte Fläche (aktuelle Regel)
- Schleswig-Holstein: bis 30 m² und 3 m Tiefe
- Sachsen: bis 30 m²
- Sachsen-Anhalt: bis 30 m² an Gebäude
- Thüringen: bis 20 m²
- Mecklenburg-Vorpommern: bis 30 m²
- Brandenburg: bis 20 m²
- Saarland: bis 36 m²
- Bremen: bis 30 m²
- Hamburg: bis 30 m²
- Berlin: in vielen Fällen genehmigungspflichtig — hier besonders vorsichtig prüfen
Diese Angaben ändern sich regelmäßig — sie sind ein Startpunkt, kein Rechtsstand.

Immer wichtig: Abstand zur Grenze
In fast allen Bundesländern gilt eine Abstandsfläche von 3 Metern zur Grundstücksgrenze — bei Gebäuden. Für offene Terrassendächer gibt es Ausnahmen, aber nicht überall. Willst du direkt an die Grenze, brauchst du in der Regel eine schriftliche Zustimmung deines Nachbarn plus Prüfung beim Bauamt.
Bebauungsplan und örtliche Vorgaben
Selbst wenn die Landesbauordnung „verfahrensfrei" sagt, kann der Bebauungsplan deiner Gemeinde etwas anderes vorschreiben. Häufige Beispiele:
- Maximale Grundflächenzahl (GRZ) — auch verfahrensfreie Bauten zählen ins Kontingent
- Vorschriften zu Dachneigung, Material oder Farbe
- Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung
Was du unabhängig vom Bundesland beachten musst
Statik
Auch verfahrensfrei bedeutet nicht statikfrei. Schneelast, Windzone und Materialgewicht bleiben bindend. Bei Zweifeln lohnt ein Statiker.
Regenwasser
Regenwasser darf nicht ungeführt aufs Nachbargrundstück laufen. Rinne und Fallrohr planst du immer mit ein.
Elektro
Wenn dein Terrassendach Licht oder Steckdosen bekommt, ist ein Elektriker Pflicht — auch bei DIY-Aufbau.
So gehst du sicher vor
- Landesbauordnung online lesen (Suchbegriff: „Landesbauordnung [Bundesland] verfahrensfrei")
- Bebauungsplan im Bauamt einsehen
- Ausgefüllte Skizze mit Maßen mitbringen
- Formlose Anfrage ans Bauamt: „Ist dieses Vorhaben verfahrensfrei?" — schriftliche Antwort verlangen
- Nachbar informieren, wenn er nah dran ist
Häufige Fragen zum Thema
Kann ich später einen Antrag nachreichen?
Ein illegal errichtetes Bauwerk kann nachträglich genehmigt werden, wenn es geltendem Recht entspricht. Wenn nicht: Rückbau. Deshalb vor Baubeginn klären.
Zählt eine seitliche Wand für die Grundflächen-Regel?
Ja — mit seitlichen Wänden wird das Terrassendach oft als „Anbau" statt „Überdachung" gewertet, und die Grenze fällt.
Was ist mit einer Pergola?
Offene Pergolen ohne festes Dach fallen in vielen Ländern gar nicht unter die Verfahrensfreiheits-Regel — sie sind einfach zulässig. Aber auch das ist landesabhängig.
Fazit
Verfahrensfreiheit ist keine Freifahrt — sie befreit dich nur vom Antrag, nicht von den Regeln. Für die Materialauswahl empfehlen wir 16mm Stegplatten oder Polycarbonat-Wellplatten. Fragen? hello@biwo-bauwelt.com (Mo-Fr 9-18 Uhr). Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
